Wie wird man eigentlich ein „Deutscher“? Zum einen kann man natürlich mit einer deutschen Staatsbürgerschaft geboren werden – dies ist der wohl einfachste Weg, Deutscher sein. Für viele Menschen ist dieses „Geburtsrecht“ allerdings nicht gegeben da sie in einem anderen Land dieser Welt zur Welt gekommen sind. Die Ursachen sind vielfältig, aber grundsätzlich können aus Einwohner anderer Staaten in Deutschland eingebürgert werden.
staatsangehoerigkeit deutsch
Für die Einbürgerung und damit zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft hat der Bewerber allerdings Voraussetzungen zu erfüllen:
- Man muss seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben
- Man muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können
- Man muss deutsch sprechen
- Man muss den Einbürgerungstest bestehen
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Von diesen 33 Fragen im Test werden 30 Fragen zu allgemeinen Informationen aus der deutschen Politik, zu den deutschen Gesetzen und der deutschen Geschichte gestellt. Zu diesen Fragen gesellen sich dann je nach Bundesland, in dem der Einbürgerungstest abgelegt wird, noch drei weitere Fragen aus diesem Bundesland gestellt.
Einbürgerung
Um den Einbürgerungstest zu bestehen müssen mindestens 17 der Fragen richtig beantwortet werden. Unsere Seite bietet die an dieser Stelle die Möglichkeit, dich um das Thema Einbürgerung zu informieren und dich so auf den Test vorzubereiten. Wir bieten dir auch kostenlos die Möglichkeit, diesen Test zu simulieren. So kannst du herausfinden, ob du dich noch weiter für den realen Test vorbereiten musst, oder ob du schon fast ein echter Deutscher Staatsbürger bist.
Wer in Deutschland dauerhaft leben möchte, der muss sich als Ausländer zunächst einbürgern lassen. Allerdings ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Generell muss jede Person, die Deutscher werden möchte, einen sogenannten Einbürgerungstest machen. Dort werden unterschiedliche Dinge rund um das Thema Deutschland abgefragt. Dazu muss man aber nicht zwangsweise perfektes Deutsch können. Durch die Teilnahme an diesem Test weist die Person Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie in den Lebensverhältnissen von Deutschland nach. Zum Test anmelden können sich die Betroffenen bei den Prüfstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Wie genau der Test abläuft und was es sonst noch zur Einbürgerung zu wissen gibt, wird im folgenden Artikel erklärt.
Wie sieht der Einbürgerungstest aus?
Wie oben bereits erwähnt handelt es sich dabei um einen Test, der benötigt wird, um einen deutschen Pass zu bekommen. Die Prüfung an sich umfasst insgesamt 33 Fragen. Beantwortet werden müssen diese innerhalb von 60 Minuten. Bei jeder Frage gibt es insgesamt 4 unterschiedliche Antworten. Doch nur eine davon ist richtig. Der Test gilt als bestanden, wenn mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet wurden. Danach erhalten die betroffenen Personen vom Bundesamt für Migration eine Bescheinigung ihres persönlichen Testergebnisses.
Durch diese Bescheinigung wird die deutsche Staatsbürgerschaft nachgewiesen. Wer jedoch weniger als 17 Fragen richtig beantwortet – muss den Test erneut wiederholen. Die Fragen beziehen sich dabei auf unterschiedliche Bereiche. Dazu gehören unter anderem:
– Geschichte
– Verantwortung
– Mensch
– Gesellschaft
– Demokratie
– etc.
Außerdem werden drei Testfragen zum Bundesland gestellt, in dem der Betroffene seinen Erstwohnsitz angemeldet hat. Einen Überblick über alle wichtigen Themen bietet der Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen an.
Wer muss den Test absolvieren?
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchte, muss grundsätzlich eine Prüfung ablegen. Nur so kann das Wissen über die Gesellschaft und ähnliches nachgewiesen werden. Doch es gibt auch Ausnahmen. Dazu gehören Personen, die …
-> einen deutschen Schulabschluss erworben haben
-> welche die Anforderungen aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit nicht erfüllen können
Was sind die Voraussetzungen für eine Einbürgerung?
Wer nicht von Geburt an Deutsche oder Deutscher ist, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss die betroffene Person innerhalb Deutschlands leben. Und das für mindestens 8 Jahren auf legale Art und Weise. Außerdem muss man über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Genehmigungen gesprochen:
– Niederlassungserlaubnis
– qualifizierte Aufenthaltserlaubnis
Nicht ausreichen würde zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis nur aufgrund eines Studiums. Außerdem ist es Voraussetzung seinen Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Nicht in Anspruch genommen werden dürfen Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe vom Staat. Wenn zum Zeitpunkt der Einwanderung ein ausreichend bezahltes Beschäftigungsverhältnis besteht, gilt die Voraussetzung als erfüllt.
Eine weitere Voraussetzung ist die Sprache. Wer in Deutschland einwandern bzw. leben möchte, muss sich mit dessen Sprache auseinandersetzen. Ausreichende Deutschkenntnisse sind dabei die Voraussetzung. Jedoch muss es kein perfektes Deutsch sein. Es reicht aus an einer mündlichen und schriftlichen Sprachprüfung teilzunehmen. Das Niveau sollte sich auf B1 befinden. Zudem lassen sich die Sprachkenntnisse durch eine Ausbildung, Schulabschluss oder Studium nachweisen.
Nicht zu vergessen ist der Einbürgerungstest, der weiter oben bereits beschrieben wurde. Dieser muss zunächst bestanden werden, um als deutscher Staatsbürger integriert werden zu können. Im Test gibt es 33 unterschiedliche Fragen von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Die Fragen beziehen sich auf ganz Deutschland und umfassen Gesellschaft, Demokratie und andere Bereiche. Der Fragenkatalog im Internet kann bei der Vorbereitung helfen. Ebenfalls darf der mögliche Einwanderer wegen keiner Straftat verurteilt worden sein. Das gilt sowohl für Deutschland als auch das Ausland. Bei einem Verdacht wird es der Einwanderungsbehörde mitgeteilt.
Des Weiteren müssen sich die Einwanderer zum deutschen Grundgesetz bekennen. Dabei handelt es sich um die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss sich dazu mündlich sowie schriftlich bekennen. Es muss alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik schaden könnte.
Die letzte Voraussetzung befasst sich mit der alten Staatsangehörigkeit. Diese muss normalerweise aufgegeben werden. Allerdings kann es je nach Herkunftsland zu Ausnahmen kommen. Das betrifft zum Beispiel andere EU-Staaten sowie die Schweiz. Diese können bei ihrer Einbürgerung auch ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei handelt es sich um eine doppelte Staatsbürgerschaft. Ausnahmen gibt es jedoch für Länder wie Iran, Algerien und Marokko. Sie werden als unzumutbar erachtet.
Voraussetzungen in der Zusammenfassung:
– legaler Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 8 Jahren
– unbefristetes Aufenthaltsrecht
– Lebensunterhalt wurde ohne Hilfe vom Staat bezogen
– ausreichende Deutschkenntnisse
– Bestehen des Einbürgerungstests
– keine Straftat liegt vor
– Bekennung zum Grundgesetz
– alte Staatsangehörigkeit wird aufgegeben (Ausnahmen)
Generell gibt es bei der Einbürgerung und Migration auf unterschiedliche Dinge zu achten. Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Zudem gibt es bestimmte Regeln für Kinder, die im folgenden Abschnitt genauer erklärt werden.
Wie ist es für Kinder geregelt?
In Deutschland gilt grundsätzlich das Abstammungsprinzip. Sollte ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann bekommt das Kind automatisch bei seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus gibt es noch das Geburtsortprinzip. So kann ein Kind trotz ausländischer Eltern eine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Dazu muss aber ein Elternteil für mindestens 8 Jahre in Deutschland gelebt haben. Zum Zeitpunkt der Geburt muss dieser auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen.
doppelte Staatsangehörigkeit
Wie oben bereits erwähnt ist es möglich eine doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen. Das betrifft vor allem Kinder, die in Deutschland geboren wurden. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern sie ebenfalls besitzen. Laut dem Gesetz ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich, wenn:
– 8 Jahre in Deutschland gelebt hat
– 6 Jahre eine Schule besucht hat (Deutschland)
– über einen Abschluss verfügt (Schule, Ausbildung, etc.)
All diese Punkte müssen bis zum 21. Lebensjahr erreicht werden. Ansonsten ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht möglich.
Fazit
Einbürgerung und Migration ist in Deutschland ein heiß diskutiertes Thema. Dennoch hat jeder Nicht-Deutsche das Recht sich einbürgern zu lassen. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und jeder Fall ist einzeln zu betrachten. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem ein längerer Aufenthalt in Deutschland sowie das Bestehen eines Eignungstests. Dazu benötigt es gewisse Sprachkenntnisse in Deutsch sowie einen Lebensunterhalt, der ohne Hilfe vom Staat bezogen wird. Das Bekennen zum Grundgesetz gehört ebenfalls dazu. Kinder bekommen die Staatsbürgerschaft automatisch, wenn sie in Deutschland geboren wurden. Selbst eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Ausnahmefällen möglich.